Zuschussrichtlinien ab 2012
Antrag zur Grundfoerderung
Antrag zur Maßnahmenfoerderung
Antrag zur Förderung von Fahrtkosten
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Zuschüsse für Jugendgruppen
Der Kreisjugendring gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit aus
den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Ostallgäu.
Grundlage zur Förderpraxis ist die Bezuschussung nachweislich erbrachter
Aktivitäten. Dadurch möchte der Landkreis Ostallgäu die Schwerpunkte aus dem
Bereich der Jugendarbeit deutlich machen und aktive Träger der
Jugendarbeit unterstützen.
Am 14. November 2012 hat die Vollversammlung des KJR Ostallgäu
neue Förderrichtlinien beschlossen. Diese sind mit Beginn des Jahres 2012 in Kraft
getreten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Jugendverbände auch
Zuschüsse beim Bayerischen Jugendring bzw. Bezirksjugendring für
folgende Bereiche erhalten können:
-
Internationale Jugendbegegnung
-Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
-Jugendbildung
-Projektbezogene Förderung
-Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit
Örtliche Jugendgruppen können sich auch an ihre jeweiligen Gemeinden,
die die Jugendarbeit unterstützen sollen, wenden.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht die Geschäftsstelle
des Kreisjugendringes zur Verfügung.

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