jugendarbeit im oal 
Zu sehen ist das Logo des Kreisjugendrings. Auf der linken Seite ist ein Kreis zu sehen, der mit dem Yin und Yang Zeichen vergleichbar ist. 
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Aktivierungskampagne

Wir sind überwältigt von eueren coolen Aktionen! So viel steht fest: Die Aktivierungskampagne hat Begegnung von jungen Menschen ermöglicht!


Die Aktivierungskampagne ist eine Sondermaßnahme im Jahr 2022. Alle bayerischen Jugendringe haben in diesem Rahmen Gelder erhalten, um dem entstandenen Frust und der Erschöpfung der Jugendlichen und Mitarbeitenden in der Jugendarbeit durch die Pandemie entgegen zu wirken.


Wir möchten ca. 2/3 der Gelder an die Jugendgruppen im Ostallgäu weitergeben und rufen euch dazu auf Begegnungsprojekte in euren Vereinen, Kommunen, Schulen oder Jugendzentren zu starten.


Die Maßnahme ist abgeschlossen! Es können keine Gelder mehr beantragt werden!


Aktivierungs-kampagne

Vorlagen & Downloads:


Vor Durchführung der Maßnahme:

Kostenplan Projektbeschreibung

Nach Durchführung der Maßnahme:

Vorlage Teilnehmendenliste Inhalte Sachbericht Kostenübersicht

Deine Ansprechpartnerin:


Pia Bickel


Mail:

aktivierungskampagne@kjr-ostallgaeu.de

Tel.:

08342/911 854


Anfragen telefonisch:

Dienstags ab ca. 16:15 Uhr.

Anfragen gerne per E-Mail stellen, ich rufe dann zurück.

KJR Logo

Häufig gestellte Fragen:

>> Wie viel Geld kann höchstens abgerufen werden?"

Pro Gruppe und Maßnahme sind maximal 1.000€ möglich.


>> Wie oft kann die Aktivierungskampagne abgerufen werden?

Pro Kooperationspartner (Schule, Verein, Verband, Jugendgruppe, Jugendzentrum, Kommune) kann die Aktivierungskampagne einmal abgerufen werden.

Eine Maßnahme wird nur einmalig unterstützt.

!!! Achtung Sportvereine: Die Kampagne kann nur einmalig über den Hauptverein abgerufen werden.

!!! Pro Pfarreiengemeinschaft kann nur ein Antrag genehmigt werden.


>> In welchem Zeitraum gilt die Aktivierungskampagne?

Maßnahmen im Ostallgäu müssen vorerst bis zum 01.09.2022 durchgeführt werden.


>> Wie können die Gelder abgerufen werden?

  1. Jede förderfähige Gruppierung reicht spätestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme die Projektbeschreibung und den Kostenplan (siehe Vorlagen) beim KJR ein. 
  2. Nach Prüfung erhält die Gruppierung einen Kooperationsvertrag und 50% der angegebenen Kosten.
  3. Spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme muss die Gruppierung (Kooperationspartner) den Sachbericht, die Kostenübersicht + Belege in Kopie und die Teilnehmendenliste beim KJR abgeben.
  4. Nach Prüfung erhält der Kooperationspartner den Restbetrag der tatsächlich angefallenen Kosten.


>> Meine Veranstaltung findet erst im Herbst 2022 statt - kann ich trotzdem Gelder beantragen?

Aktuell ja! Bitte frage uns dazu aber vor der Antragstellung an.

„Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“

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